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Kulturverein


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Download: Beitrittserklärung


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Kulturverein Hankensbüttel e. V.
1. Vorsitzende:
Cornelia Renders
Klosterstraße 2
29386 Hankensbüttel
2. Vorsitzende:
Margarete Dörr
Weißdornweg 3
29386 Hankensbüttel
Kassenwart:
Günter Lilje
Wiesenweg 23
29386 Hankensbüttel
E-Mail: kontakt @ kulturverein-hankensbuettel.de
eingetragen beim Amtsgericht Hildesheim (VR 100319)
Finanzamt Gifhorn: Steuernummer 19/218/03514
Volksbank eG Südheide – Isenhagener Land – Altmark
IBAN: DE84 2579 1635 0060 1918 00
BIC: GENODEF 1 HMN

1. Vorsitzende:
Cornelia Renders
Klosterstraße 2
29386 Hankensbüttel


2. Vorsitzende:
Margarete Dörr
Weißdornweg 3
29386 Hankensbüttel


Kassenwart:
Günter Lilje
Wiesenweg 23
29386 Hankensbüttel


eingetragen beim Amtsgericht Hildesheim (VR 100319)


Finanzamt Gifhorn: Steuernummer 19/218/03514


Volksbank eG Südheide – Isenhagener Land – Altmark
IBAN: DE84 2579 1635 0060 1918 00
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Satzung des Kulturvereins Hankensbüttel e. V.

Download: Satzung Kulturverein


§ 1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen „Kulturverein Hankensbüttel e. V.“ und ist im Vereinsregister eingetragen. Sein Sitz ist Hankensbüttel/Kreis Gifhorn. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 2 Zweck

1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen, wie zum Bsp.:Konzerte, Theater, literarische und wissenschaftliche Vorträge, Kunstausstellungen etc., für seine Mitglieder und die gesamte Bevölkerung Hankensbüttels und darüber hinaus.

3. Der Verein verfolgt mit seiner Arbeit keinerlei konfessionelle oder parteipolitische Ziele.

4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf seine Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.

6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jeder Einwohner der Gemeinde und der umliegenden Orte werden.

2. Außerordentliches Mitglied können natürliche und juristische Personen werden, die sich der Kulturarbeit widmen.

3. Die Beitrittserklärung hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen. Im Zweifelsfalle gilt die Zahlung des Vereinsbeitrages als Beitrittserklärung durch den Zahlenden. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand. Er kann diese Befugnis übertragen.

4. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Er wird auf das Ende des Zeitraumes festgesetzt, für den der Beitrag satzungsgemäß zahlbar ist.

5. Mit dem Zugehen der Austrittserklärung verzichtet das Mitglied auf die Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte, bleibt dagegen für den in Abs. 3 bezeichneten Zeit- raum Beitragsschuldner.

6. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten die Zwecke und Ziele des Vereins schädigt oder bei Nichterfüllung der Beitragspflicht, jedoch erst nach fruchtloser Mahnung. Über den Ausschluss ent- scheidet der Vorstand.

7. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tode des Mitglieds.

§ 4 Mitgliederversammlung

1. Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht vom Vorstand zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Vollversammlung der Mitglieder geordnet. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Zur Satzungsänderung ist die Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder erforderlich.

Die ordentliche Mitgliederversammlung ist mindestens jährlich einmal einzuberufen auf einen Termin im ersten Halbjahr. Die Mitglieder sind hierzu schriftlich oder durch Veröffentlichung in der regionalen Tageszeitung (z. Zt.: Isenhagener Kreisblatt) unter Mitteilung der Tagesordnung spätestens eine Woche vorher einzuladen.

Die Mitgliederversammlung wird von der/dem ersten oder zweiten Vorsitzenden geleitet. Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von der/dem Schriftführer/in sowie dem Versammlungsleiter/der Versammlungsleiterin zu unterschreiben.

Ihrer Beschlussfassung unterliegt:

  • Wahl des Vorstandes
  • Genehmigung des Berichtes der Rechnungsprüfer/der Rechnungsprüferinnen
  • Genehmigung des Geschäftsberichtes und Entlastung des Vorstandes
  • Wahl des Rechnungsprüfers/der Rechnungsprüferin
  • Satzungsänderungen
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages

2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand nach Bedarf einberufen werden. Sie sind einzuberufen, wenn ¼ der Mitglieder des Vereins oder zwei Mitglieder des Vorstandes dies unter Angabe der gewünschten Tagesordnung verlangen.

3. Jede ordnungsgemäß berufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Anträge, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen spätestens 14 Tage vor der Versammlung dem Vorstand vorliegen. Über die Zulassung der Anträge, die später eingehen, entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 5 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, nämlich dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und der/dem Kassenwart/in. Ihnen obliegt die Geschäftsführung des Vereins.

2. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder können rechtsverbindlich für den Verein zeichnen und Erklärungen abgeben.

3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

4. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

5. Der Vorstand wird in der geschäftsführenden Tätigkeit von einem Beirat unterstützt. Die Organisation und Mitarbeit ist formlos und basiert auf Absprache mit dem Vorstand.

Der Beirat setzt sich aus Mitgliedern des Vereins zusammen, die sich für die Ziele des Vereins einsetzen und dabei unentgeltlich und ehrenamtlich ihr Spezialwissen/-fähigkeiten und/oder ihre Bereitschaft, Projektarbeit zu übernehmen, einbringen.

Die Dauer der Tätigkeit eines Beirates ist abhängig von der jeweiligen Aufgabe und kann durch das Beiratsmitglied und / oder durch den Vorstand beendet werden.

§ 6 Rechnungsprüfer/innen

1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer/innen, denen es obliegt, die Bücher des Vereins zu prüfen und der Mitgliederversammlung hierüber Bericht zu erstatten.

2. Die Rechnungsprüfer/innen werden jährlich für die Dauer von zwei Jahren gewählt, in der Form, dass die Zusammensetzung des Prüfungsteams jährlich wechselt.

§ 7 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 8 Beitragspflicht

1. Die dem Verein angehörenden Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.

2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 9 Auflösung

1. Der Beschluss über die Auflösung des Vereins erfordert eine 4/5 Mehrheit der in einer ordentlichen Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen. Nicht persönlich erschienene Mitglieder begeben sich ihres Stimmrechtes.

2. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das vorhandene Vermögen des Vereins an die Gemeinde Hankensbüttel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, vorrangig zur Förderung von Kunst und Kultur zu verwenden hat.


Hankensbüttel, den 3. April 2017



 

Datenschutzerklärung

Download: Datenschutzerklärung Kulturverein

Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Nach Artikel 13 und 14 DSGVO hat der Verantwortliche einer betreffenden Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommen wir hier nach.

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter: Kulturverein Hankensbüttel e.V. Klosterstraße 2
29386 Hankensbüttel, gesetzlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes nach § 26 BGB. Die Mitglieder des Vorstandes sind im Vereinsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Registernummer VR100319 eingetragen.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten: Die Bestellung eines/er Datenschutzbeauftragten ist nicht erforderlich (Artikel 37 Abs. 4 Satz 1 DSGVO i. V. mit § 38 BDSG).

3. Welche personenbezogenen Daten speichern wir?

Wir speichern die Daten, die für die Beitrittserklärung benötigt werden und darüber hinaus ergänzende Informationen, die Sie uns für die Aktualisierung Ihrer Daten ggf. zur Verfügung stellen. Diese Informationen können Ihren Namen, ggf. Titel oder Position/Tätigkeit, Ihre Adresse, Ihren Wohnort, Ihre Bankverbindung, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Mobil- und Telefonnummer sowie ggf. weitere Kontakt- informationen beinhalten.

4. Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden:

Personenbezogene Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet, zum Beispiel:

  • Zur Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft (z.B. Beitragseinzug, Spendenbescheinigungen),
  • um Ihnen Informationen (z.B. Einladungen, Zwischenberichte) zu schicken,
  • zur Datenbereinigung, um sicherzustellen, dass die von uns gespeicherten Informationen jederzeit richtig und aktuell sind.

Ferner verarbeiten wir personenbezogene Daten zur Erfüllung rechtlicher Pflichten. Zum Beispiel:

  • Steuererklärung
  • Vereinsregistermeldungen
  • Aufbewahrungspflichten

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Vereinstätigkeit in sozialen Medien/Internet/Printmedien übermittelt.

5. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung rechtlicher Pflichten beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten in sozialen Medien/Internet/Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung über Aktivitäten des Vereins.

Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins dienen, erfolgt die Verarbeitung nur, wenn eine Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a i.V. mit Artikel 7 DSGVO vorliegt.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten:

Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden, soweit ein Banklastschriftverfahren erfolgt, an das Bankinstitut (Volksbank eG Südheide – Isenhagener Land – Altmark) weitergeleitet.

7. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.

Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, besondere Ereignisse, an denen die betreffende Person mitgewirkt hat.

Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation zur Vereinsentwicklung zugrunde. Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, Bankdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.

8. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.

9. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
  • das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
  • das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO, – das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

10. Auf welchem Weg wir Sie kontaktieren: Um Ihnen alle relevanten Informationen zu Ihrer Mitgliedschaft, dem Verein oder zu Veranstaltungen zur Verfügung stellen zu können, ist es erforderlich, dass wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Hierfür werden wir Sie ggf. per Post, E-Mail, Telefon oder Mediaanwendungen kontaktieren. Dies erfolgt jedoch ausschließlich basierend auf den Kontaktinformationen, die Sie uns verschiedentlich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt haben. Sofern Sie diese oder einige Formen der Kontaktaufnahme nicht mehr erwünschen, können Sie die Verwendung Ihrer Daten aktualisieren oder widerrufen. Bitte informieren Sie uns in dem Fall unter folgender Adresse: Cornelia Renders (1. Vorsitzende), Klosterstraße 2, 29386 Hankensbüttel, Telefon 05832/313, cornelia.renders@kloster-isenhagen.de.